An der Zufahrtsstraße ist das Grundstück zu einem guten Drittel eingeschnitten. Dieser Einschnitt ist flankiert von zwei Stützmauern. Jene im Westen schließt direkt an die des Nachbarhauses an, während jene im Osten mit der Hangneigung schräg geschnitten ist und durch das ganze Haus bis nach oben Richtung Wald durchlaufen wird.